Einbruchschutz zahlt sich aus

Mehr Sicherheit für Ihre vier Wände

Die Fallzahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl bewegen sich nach wie vor auf einem hohen Niveau, ebenso wie die Schadenshöhe. Neben materiellen Schäden sind häufig psychische Belastungen bis hin zu Traumatisierung eine Folge für die Betroffenen und können deren Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden nachhaltig beeinträchtigen. Nahezu jedes fünfte Opfer zieht nach der Tat aus seiner Wohnung aus.

Viele Einbrüche können jedoch verhindert werden:

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Der optimale Schutz ist ein Dreiklang aus Einbau von Sicherheitstechnik, sicherheitsbewusstem Verhalten und Aufmerksamkeit im Wohnumfeld.

Nachweislich misslingen über ein Drittel der Einbrüche durch vorhandene Sicherungseinrichtungen und eine aufmerk-same Nachbarschaft. Dies zeigt: Einbruchschutz lohnt sich! Investieren Sie deshalb in Sicherheitstechnik – hierzu bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seit 2014 im Auftrag der Bundesregierung finanzielle Anreize.

Staatliche Förderung von Einbruchschutz

Die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) hat in Kooperation mit der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Förderprodukte für Investitionen in Sicherheitstechnik zum Einbruchschutz entwickelt.

Gefördert werden Investitionen in Sicherheitstechnik im Bestandsbau sowohl als Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz als auch in Kombination mit barrierereduzierenden oder energieeffizienten Maßnahmen. So konnten seit 2014 die Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger gestärkt und zahlreiche Wohnungen und Häuser sicherer gemacht werden.

Auch einzelne Länderprogramme fördern den Einbau von geeigneter Sicherheitstechnik. Informationen zu den Förderprogrammen gibt es auf der Website des DFK unter diesem Link.

Die vier Schritte zur Förderung

  1. Lassen Sie sich zur Feststellung geeigneter Maßnahmen von der Polizei kostenlos beraten.
  2. Stellen Sie vor Beginn der Baumaßnahme einen Förderantrag im KfW-Zuschussportal.
  3. Beauftragen Sie nur spezialisierte Fachunternehmen, nachdem Sie die Zusage von der KfW erhalten haben. Fachunternehmen finden Sie beispielsweise in den Adressnachweisen von Errichterunternehmen der Landeskriminalämter. Infos hierzu erhalten Sie in Ihrer (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle
  4. Lassen Sie sich vom Fachunternehmen den fachgerechten Einbau schriftlich mit der Fachunternehmerbestätigung bescheinigen.

WICHTIG: Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen!

 

Förderprogramm Einbruchschutz als Einzelmaßnahme durch Zuschuss oder Kredit

Investitionen in Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch werden über die Förderprogramme „Einbruchschutz-Investitionszuschuss“ (455-E)“ sowie „Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)“ gefördert.

Wer kann Förderanträge stellen?

Als Zuschuss und Kredit:

  • Eigentümer oder Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Mieter

Empfehlung: Vermieter und Mieter sollten eine Modernisierungsvereinbarung treffen.

Nur in der Kreditvariante

  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Wohnungsunternehmen / -genossenschaften
  • Bauträger

Wie wird gefördert?

  • Investitionszuschuss für Privatpersonen
  • Zinsgünstige Kredite für alle Antragsberechtigten

Was wird gefördert

  • Einbau von einbruchhemmenden Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
  • Einbau von einbruchhemmenden Garagentoren und -zugängen, die mit dem Wohnhaus verbunden sind
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster
  • Einbau von einbruchhemmenden Gitter, Klapp- und Rolläden sowie Lichtschachtabdeckungen
  • Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
  • Einbau von Gefahrenwarnanlagen und Sicherheitstechnik in Smart Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion. Bei der Scharf- und Unscharfschaltung muss die Zwangsläufigkeit nach DIN VDE V 0826-1 eingehalten werden.

Hinweis: Infraschall- bzw. Luftdruck-, Luftvolumensysteme oder Raumresonanzfrequenzgeräte sind nicht förderfähig!

 

Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen im Rahmen einer energetischen Sanierung sowie in Kombination mit barrierereduzierenden Maßnahmen

Der Einbau/Austausch einbruchhemmender Fenster, Balkon- und Terrassentüren wird über das Förderpro- gramm "Energieeffizient Sanieren (Nr. 151, 152, 430)" der KfW-Bankengruppe gefördert, wenn diese Einbruch-schutzmaßnahmen bei einer energetischen Sanierung zusätzlich vorgenommen werden.

Darüber hinaus fördern die KfW-Programme "Barrierere- duzierung – Investitionszuschuss (Nr. 455-B)" und "Alters-gerecht Umbauen (Nr. 159)" barrierereduzierende Maß- nahmen auch in Kombination mit Einbruchschutzmaßnahmen. Hier kann ein "Kombi-Antrag" gestellt werden.

 

Finanzanreize außerhalb der Förderprogramme

Der Anteil der Arbeitskosten handwerklicher Leistungen bei Investitionen in Sicherheitstechnik kann unter bestimmten Voraussetzungen z. B. nach § 35a EStG steuermindernd berücksichtigt werden. Eine Förderung aus einem KfW-Programm für dieselbe Maßnahme darf dann nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Darüber hinaus können Sie sich bei Versicherungsunternehmen über einen Nachlass auf die Zahlung zur Hausratsversicherung beim Einbau entsprechender Sicherheitstechnik erkundigen.

Fachgerechter Einbau

Alle Maßnahmen zum Einbruchschutz müssen techni-schen Mindestanforderungen entsprechen und sind durch spezialisierte Fachunternehmen auszuführen. Informationen zum fachgerechten Einbau von zertifi-zierten und DIN-geprüften einbruchhemmenden Pro-dukten erhalten Sie bei den (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen.

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