Die Morhard & Schwabe GmbH ist Ihr zertifizierter Fachbetrieb und erster Ansprechpartner in der Region, wenn es um das Thema elektrotechnische Sicherheitstechnik und sicheres Smart-Building geht.
Ob Einbruchmelde-, Brandmelde- und Zutrittskontrolltechnik, Videoüberwachung oder sicheres Smart-Building-/Smart-Home-Systeme mit Sicherheitskomponenten – wir bieten zuverlässige und smarte Sicherheitslösungen für Gebäude jeder Art, ganz gleich, ob es sich um ein Wohnhaus oder ein komplexes Industriegebäude handelt.
Unser Service reicht dabei von der Planung und Beratung bis zur Inbetriebnahme und Wartung. Setzen Sie auf die über 20-jährige Erfahrung von Morhard & Schwabe und die geballte Kompetenz unserer rund 30 Mitarbeiter.
Mit Hilfe eines Zutrittssteuerungssystems können Unternehmen festgelegen und nachvollziehen, wer wann und wo Zugang zu den betrieblichen Räumen hat.
Die Einführung und Anwendung eines solchen Systems unterliegt gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) der Mitbestimmung durch den Betriebsrat und wird in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
Der Entwurf der Betriebsvereinbarung kann entweder vom Arbeitgeber oder den Betriebsräten vorgelegt werden. Ergreifen die Betriebsräte die Initiative, wird häufig auf Muster-Betriebsvereinbarungen von Gewerkschaften oder Technologie-Beratungsstellen zurückgegriffen. Diese Vorlagen sind oftmals sehr restriktiv und gefährden die Umsetzung des Projektes.
Daher ist es in der Regel zielführender, dass der Arbeitgeber den Entwurf der Betriebsvereinbarung vorlegt.
Aus diesem Grund hat die Morhard & Schwabe GmbH in Abstimmung mit einer Rechtanwaltskanzlei eine Muster-Betriebsvereinbarung zur Einführung eines Zutrittssteuerungssystems entwickelt, die wir unseren Kunden zur Verfügung stellen können.
Wohnungseinbrüche nehmen wieder deutlich zu - Tipps zur Prävention
Brücken, 20.10.2022
Die Sicherheit im eigenen Zuhause zählt zu den Grundbedürfnissen jedes Menschen. Wird dieses Sicherheitsgefühl durch einen Einbruch erschüttert, leiden die Opfer oftmals unter langfristigen psychischen Folgen.
In den letzten Jahren war erfreulicherweise ein deutlicher Rückgang der Einbruchzahlen zu verzeichnen, was in erster Linie auf den zunehmenden Einsatz von Sicherheitstechnik zurückzuführen ist. Während der Corona-Pandemie kam hinzu, dass die Menschen viel Zeit zu Hause verbrachten, wodurch die Fallzahlen weiter zurückgingen. So konnten in 2021 nur noch rund 51 Prozent der Einbruchversuche tatsächlich vollendet werden, was einen Rückgang um 10 Prozentpunkte im Vergleich zum Jahr 2011 bedeutet.
Aktuelle Meldungen aus verschiedenen Regionen Deutschlands weisen jedoch darauf hin, dass die Fallzahlen in 2022 wieder zunehmen, teilweise sogar sehr deutlich. Beispielsweise stieg die Zahl der Wohnungseinbrüche in Nordrhein-Westfalen laut Polizei im ersten Halbjahr 2022 um ganze 36 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Ähnliche Entwicklungen meldet die Polizei Hamburg, wo in der ersten Jahreshälfte mit 1500 Einbrüchen 47 Prozent mehr Taten registriert wurden als im gleichen Zeitraum 2021.
Polizei und Sicherheitsexperten warnen daher vor falscher Sorglosigkeit. „Vor allem in der nun beginnenden dunklen Jahreszeit nehmen die Einbruchzahlen erfahrungsgemäß weiter zu. Umso wichtiger ist es, das Thema Einbruchschutz nicht außer Acht zu lassen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen“, rät Dr. Urban Brauer vom BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.
Ein erster Schritt ist der mechanische Basisschutz mit einbruchhemmenden Fenstern und Türen, die den Tätern den Einstieg erschweren. Denn viele brechen ihr Vorhaben ab, wenn sie nicht binnen weniger Minuten ins Objekt gelangen.
Allerdings melden mechanische Sicherungen keinen Einbruch. Wenn Täter in Ruhe „arbeiten“ können, werden auch rein mechanisch gesicherte Fenster und Türen überwunden. Daher sollte ergänzend eine Alarmanlage eingebaut werden, die idealerweise an eine Notruf- und Serviceleitstelle aufgeschaltet ist. Sobald ein Einbruchsversuch registriert wird, löst die Anlage Alarm aus und informiert somit Hausbesitzer, Nachbarn oder z.B. die Leitstelle. Im Optimalfall kann der Einbruch durch direktes Eingreifen der Leitstelle sogar verhindert oder der Täter durch die Polizei auf frischer Tat gefasst werden. Im Sinne der Sicherheit weisen Alarmanlagen beim Verlassen des Hauses auch auf offene Fenster und Türen hin und minimieren so für potenzielle Einbrecher die möglichen Angriffsziele.
Entscheidend bei der Anschaffung einer Alarmanlage ist die Einbindung einer qualifizierten Fachfirma. Durch ihre individuelle und sachkundige Beratung, Planung und Montage sorgt sie für einen zuverlässigen Betrieb der Anlage. Von Angeboten aus dem Baumarkt oder Discounter und dem anschließenden Selbsteinbau sollte unbedingt abgesehen werden.
Fachfirmen für Sicherheitstechnik finden Interessierte über eine PLZ-Suche auf dem neutralen Informationsportal www.sicheres-zuhause.info. Die Homepage beinhaltet darüber hinaus hilfreiche Informationen zu möglichen Schwachstellen von Häusern und Wohnungen, zeigt effektive Lösungen auf und berät zum Verhalten im Schadensfall.
Als Mitglied im BHE steht die Fa. Muster GmbH in Musterstadt Interessenten gerne mit ihrer Fachkenntnis zur Verfügung und verhilft Bürgern durch ihre qualifizierte Betreuung zu mehr Sicherheit im eigenen Zuhause.
Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2019: Einbruchszahlen weiter rückläufig, doch Schadenssumme und Angst, selbst Opfer zu werden, steigen
Das Bundesinnenministerium hat die Zahlen zum Wohnungseinbruchdiebstahl in Deutschland für das Jahr 2019 bekannt gegeben. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) sind die Einbrüche in Wohnungen und Häuser im letzten Jahr erneut zurückgegangen: 87.145 Wohnungseinbrüche (inklusive angezeigter Einbruchsversuche) wurden registriert, 10,6 Prozent weniger als im Vorjahr (2018: 97.504). Erfreulich ist außerdem, dass über 45 Prozent der Wohnungseinbrüche bereits beim Versuch scheiterten.
Hinzu kommen allerdings 86.604 Fälle von Diebstahl aus Keller- und Dachbodenräumen sowie Waschküchen. Hier verzeichnet die PKS ein leichtes Plus (2018: 86.474 Fälle), nachdem die Zahlen in den Vorjahren stetig gesunken waren.
Auch die Schadenssumme (nur Diebesgut/Beute) ist im letzten Jahr wieder gestiegen: Auf 291,9 Mio. Euro. Im Jahr 2018 war sie mit 260,7 Millionen auf einem Rekord-Tief angelangt. Die Angst, selbst zum Opfer eines Einbruchs zu werden, hat laut Polizei ebenfalls wieder zugenommen: Rund jeder vierte Deutsche (24 %) ist besorgt, dass in seine Wohnung oder sein Haus eingebrochen werden könnte. 2012 war das, laut Viktimisierungssurvey, nur jeder Fünfte (19 %). Damit stellt der Wohnungseinbruch das am meisten gefürchtete Delikt dar.
„Nur individuell maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte können hier Abhilfe schaffen“, betont Dr. Helmut Rieche, Vorsitzender der Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“. „Auch die Zahl der gescheiterten Versuche belegt dies wieder deutlich: Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen im privaten Bereich schützen das Zuhause nachweislich und geben den Bewohner*innen ein zusätzliches Gefühl von Sicherheit. Besonders in diesen schweren Zeiten ist das nicht hoch genug einzuschätzen.“
Im letzten Jahr sind außerdem die staatlichen präventiven Maßnahmen intensiviert worden:
Wer sein Eigenheim saniert oder altersgerecht umbaut, kann von den Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) profitieren, die Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz mit bis zu 1.600 Euro fördert.
„Bei einer Aufklärungsquote von 17,4 Prozent rate ich dringlichst zur eigenen Vorsorge und Investition in effektive Sicherheitstechnik“, so Dr. Rieche weiter.
Ob in der Bauplanung oder für die Nachrüstung – effektiver Einbruchschutz benötigt Fachwissen und Erfahrung. Der Einbau von Sicherheitstechnik muss immer durch Fachleute erfolgen. Die Initiative für aktiven Einbruchschutz informiert dazu auf der Internetseite www.nicht-bei-mir.de.
Interessierte finden auf einer interaktiven Karte unter www.nicht-bei-mir.de/expertefinden/ qualifizierte Sicherheitsunternehmen und Spezialisten in ihrer Nähe, die sie rund um den Einbruchschutz beraten. Besuchen Sie die Initiative auch auf Facebook und vernetzen Sie sich online mit Fachleuten.
Über "Nicht bei mir!"
„Nicht bei mir“ ist eine herstellerneutrale, bundesweite Initiative für aktiven Einbruchschutz. Sie wurde im Jahr 2004 von Verbänden der Sicherheitswirtschaft und der Polizei gegründet, um Bürgerinnen und Bürger zum Thema Einbruchschutz zu sensibilisieren, zu informieren und zu motivieren, selbst für ein sicheres Zuhause aktiv zu werden. Die Initiative weist auf Sicherheitslücken in Haus, Wohnung und Büro hin, informiert über wirksame Vorsichtsmaßnahmen und zeigt Wege zur fachlichen Beratung auf. „Nicht bei mir!“ wird von dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) unterstützt und von folgenden Verbänden getragen:
Der BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. informiert:
Feststellanlagen sind Einrichtungen zum Offenhalten von Brandabschlüssen, z.B. Brandschutztüren, Rauchschutztüren oder Rolltoren zwischen Brandabschnitten.
Die Fallzahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl bewegen sich nach wie vor auf einem hohen Niveau, ebenso wie die Schadenshöhe. Neben materiellen Schäden sind häufig psychische Belastungen bis hin zu Traumatisierung eine Folge für die Betroffenen und können deren Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden nachhaltig beeinträchtigen. Nahezu jedes fünfte Opfer zieht nach der Tat aus seiner Wohnung aus.
Viele Einbrüche können jedoch verhindert werden:
HIER SCHAUBILD
Der optimale Schutz ist ein Dreiklang aus Einbau von Sicherheitstechnik, sicherheitsbewusstem Verhalten und Aufmerksamkeit im Wohnumfeld.
Nachweislich misslingen über ein Drittel der Einbrüche durch vorhandene Sicherungseinrichtungen und eine aufmerk-same Nachbarschaft. Dies zeigt: Einbruchschutz lohnt sich! Investieren Sie deshalb in Sicherheitstechnik – hierzu bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seit 2014 im Auftrag der Bundesregierung finanzielle Anreize.
Die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) hat in Kooperation mit der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Förderprodukte für Investitionen in Sicherheitstechnik zum Einbruchschutz entwickelt.
Gefördert werden Investitionen in Sicherheitstechnik im Bestandsbau sowohl als Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz als auch in Kombination mit barrierereduzierenden oder energieeffizienten Maßnahmen. So konnten seit 2014 die Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger gestärkt und zahlreiche Wohnungen und Häuser sicherer gemacht werden.
Auch einzelne Länderprogramme fördern den Einbau von geeigneter Sicherheitstechnik. Informationen zu den Förderprogrammen gibt es auf der Website des DFK unter diesem Link.
WICHTIG: Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen!
Investitionen in Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch werden über die Förderprogramme „Einbruchschutz-Investitionszuschuss“ (455-E)“ sowie „Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)“ gefördert.
Als Zuschuss und Kredit:
Empfehlung: Vermieter und Mieter sollten eine Modernisierungsvereinbarung treffen.
Hinweis: Infraschall- bzw. Luftdruck-, Luftvolumensysteme oder Raumresonanzfrequenzgeräte sind nicht förderfähig!
Der Einbau/Austausch einbruchhemmender Fenster, Balkon- und Terrassentüren wird über das Förderpro- gramm "Energieeffizient Sanieren (Nr. 151, 152, 430)" der KfW-Bankengruppe gefördert, wenn diese Einbruch-schutzmaßnahmen bei einer energetischen Sanierung zusätzlich vorgenommen werden.
Darüber hinaus fördern die KfW-Programme "Barrierere- duzierung – Investitionszuschuss (Nr. 455-B)" und "Alters-gerecht Umbauen (Nr. 159)" barrierereduzierende Maß- nahmen auch in Kombination mit Einbruchschutzmaßnahmen. Hier kann ein "Kombi-Antrag" gestellt werden.
Der Anteil der Arbeitskosten handwerklicher Leistungen bei Investitionen in Sicherheitstechnik kann unter bestimmten Voraussetzungen z. B. nach § 35a EStG steuermindernd berücksichtigt werden. Eine Förderung aus einem KfW-Programm für dieselbe Maßnahme darf dann nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Darüber hinaus können Sie sich bei Versicherungsunternehmen über einen Nachlass auf die Zahlung zur Hausratsversicherung beim Einbau entsprechender Sicherheitstechnik erkundigen.
Alle Maßnahmen zum Einbruchschutz müssen techni-schen Mindestanforderungen entsprechen und sind durch spezialisierte Fachunternehmen auszuführen. Informationen zum fachgerechten Einbau von zertifi-zierten und DIN-geprüften einbruchhemmenden Pro-dukten erhalten Sie bei den (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen.
Zum 1. April 2019 hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Förderbedingungen im Programm „Einbruchschutz – Investitionszuschuss“ aktualisiert. Neuerdings sind auch Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherungstechnik aus dem Smart-Home-Bereich förderfähig. Die Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“ und die Fa Morhard & Schwabe GmbH begrüßt die Anpassungen.
Ausgenommen von der Förderung sind Infraschall-Alarmanlagen. Um von der KfW-Förderung zu profitieren, müssen Verbraucher die Arbeiten zum Einbruchschutz von einem Fachbetrieb durch-führen lassen. Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr gefördert.
„Je komplexer die Schutzmaßnahmen sind, desto wichtiger ist es, sich an einen Fachbetrieb zu wenden und sich ausführlich beraten zu lassen“, gibt Helmut Rieche, Vorsitzender der Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“ zu bedenken. Insbesondere wenn minderwertige Smart-Home-Anwendungen eigenständig verbaut werden, können sich durch fehlende oder mangelnde Software-Updates neue Sicherheitslücken auftun. Es sei daher zu begrüßen, dass Materialkosten bei Eigenleistung nicht mehr für die Förderung infrage kommen, so Rieche.
Die KfW fördert die Nachrüstung von Einbruchschutztechnik im Programm „Altersgerechtes Umbauen“. Je nach Höhe der Investitionen gibt es einen Zuschuss von mindestens 200 bis maximal 1.600 Euro. Darüber hinaus hilft ein zinsgünstiger KfW-Kredit aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ dabei, Einbruchschutz und Energieeffizienz in einer Maßnahme zu realisieren. Im Koalitionsvertrag ist außerdem festgehalten, dass die Förderung des Einbruchschutzes auf Neubauten ausgeweitet werden soll. Dieser Plan ist jedoch noch nicht umgesetzt worden.
Die Initiative für aktiven Einbruchschutz hat alle Informationen zur KfW-Förderung von Einbruchschutz- Maßnahmen übersichtlich auf ihrer Internetseite www.nicht-bei-mir.de zusammengestellt.
Neben Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Interessierte dort auf einer interaktiven Karte qualifizierte Sicherheitsunternehmen in ihrer Nähe, die sie rund um den Einbruchschutz beraten und förderfähige Maßnahmen umsetzen können.
„Nicht bei mir“ ist eine herstellerneutrale, bundesweite Initiative für aktiven Einbruchschutz. Sie wurde im Jahr 2004 von Verbänden der Sicherheitswirtschaft und der Polizei gegründet, um Bürgerinnen und Bürger zum Thema Einbruchschutz zu sensibilisieren, zu informieren und zu motivieren, selbst für ein sicheres Zuhause aktiv zu werden. Die Initiative weist auf Sicherheitslücken in Haus, Wohnung und Büro hin, informiert über wirksame Vorsichtsmaßnahmen und zeigt Wege zur fachlichen Beratung auf. „Nicht bei mir!“ wird von dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) unterstützt und von folgenden Verbänden getragen:
Auch in diesem Jahr wird der Tag der Zeitumstellung auf die Winterzeit am Sonntag, 28. Oktober 2018, als „Tag des Einbruchschutzes“ von der Polizei deutschlandweit begangen.
Er soll auf die erhöhte Einbruchgefahr in den Herbst- und Wintermonaten (der sogenannten „Dunklen Jahreszeit“) hinweisen und die Bürgerinnen und Bürger dazu aufrufen, die zusätzlich gewonnene Stunde zu nutzen, um sich über effektiven Einbruchschutz zu informieren.
Dabei möchten wir sie unterstützen!
Die Zeiten des analogen Festnetzes neigen sich dem Ende zu. Die Telekom droht Kunden mit Zwangskündigung, wenn sie ihren Anschluss nicht auf Internet-Telefonie umstellen lassen.
Wer noch wie eh und je über einen analogen Festnetz- oder ISDN-Anschluss der Telekom telefoniert, hat unter Umständen bereits Post erhalten. Das Unternehmen will, dass alle Kunden, bei denen ein DSL-Anschluss möglich ist, mittels VoIP-Technik telefonieren. VoIP steht für "Voice over Internet Protocol". Bis 2018 will das Unternehmen sein gesamtes Telefonnetz auf diese Internet-Telefonie umgestellt haben. Antworten auf häufige Fragen zu dieser Veränderung finden Sie in einem eigenen Beitrag.
Können vorhandene Alarmanlagen oder Hausnotrufe weiter betrieben werden?
Wenn Sie bisher eine Alarmanlage oder einen Hausnotruf über den Telekom-Telefonanschluss nutzen, sollten sie sich umgehend mit dem Anbieter dieser Sonderleistung in Verbindung setzen. Sie müssen klären, ob diese Dienste über IP weiter funktionieren. In den meisten Fällen fallen die Systeme nach der Umstellung aus.
Zur Abschreckung und Identifizierung von Kriminellen installieren auch in Deutschland immer mehr Privatleute Videokameras an ihren Wohnhäusern. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes klärt nun die Rechte und Pflichten der Hausbesitzer. Demnach ist der Einsatz von Kameras zum Schutz von Leib und Leben prinzipiell zulässig.
Dies gilt ggf. auch dann, wenn private Kameras Teile öffentlicher Bereiche aufnehmen, wie Gehwege, Straßen oder Parkplätze. Hierbei greift zwar grundsätzlich der europäische Datenschutz, der die Einwilligung der Gefilmten verlangt (Schutz personenbezogener Daten). Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Die Datenverarbeitung ist dann ohne Einwilligung erlaubt, wenn sie zur Verwirklichung des berechtigten Interesses des für die Verarbeitung Verantwortlichen erforderlich ist. Als „berechtigtes Interesse“ werten die Luxemburger Richter den Schutz des Eigentums, der Gesundheit und des Lebens. Das nationale Gericht muss bei der Anwendung der europäischen Datenschutzrichtlinie berücksichtigen, dass ihre Bestimmungen die Möglichkeit eröffnen, diese Interessen zu würdigen.
Weiterhin kann außerdem dann auf eine Einwilligung der durch die Kamera erfassten Personen verzichtet werden, „wenn dies unmöglich ist oder unverhältnismäßigen Aufwand erfordert“.
Im privaten Bereich sind Videokameras somit grundsätzlich einsetzbar, wenn sie in Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht stehen. Die rechtliche Zulässigkeit ist im Einzelfall zu prüfen.