Muster-Betriebsvereinbarung Zutrittssteuerung

Mit Hilfe eines Zutrittssteuerungssystems können Unternehmen festgelegen und nachvollziehen, wer wann und wo Zugang zu den betrieblichen Räumen hat.

Die Einführung und Anwendung eines solchen Systems unterliegt gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) der Mitbestimmung durch den Betriebsrat und wird in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

Der Entwurf der Betriebsvereinbarung kann entweder vom Arbeitgeber oder den Betriebsräten vorgelegt werden. Ergreifen die Betriebsräte die Initiative, wird häufig auf Muster-Betriebsvereinbarungen von Gewerkschaften oder Technologie-Beratungsstellen zurückgegriffen. Diese Vorlagen sind oftmals sehr restriktiv und gefährden die Umsetzung des Projektes.

Daher ist es in der Regel zielführender, dass der Arbeitgeber den Entwurf der Betriebsvereinbarung vorlegt.

Aus diesem Grund hat die Morhard & Schwabe GmbH in Abstimmung mit einer Rechtanwaltskanzlei eine Muster-Betriebsvereinbarung zur Einführung eines Zutrittssteuerungssystems entwickelt, die wir unseren Kunden zur Verfügung stellen können.

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